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Haftungsverzicht

Vertragserklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung

Die Teilnehmer (alle Fahrer, Beifahrer, Teams, Kfz-Eigentümer, -Halter, Helfer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.

Sie tragen vollumfänglich die alleinige zivil- und strafrechtliche Haftung und Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Dies gilt auch für Schäden gegenüber Dritter für Schäden an der Rennstrecke und deren Einrichtungen. Teams haften für ihre Fahrer, Beifahrer, Gäste und Helfer. Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen und zwar gegen:

  • den oder die Veranstalter, einschließlich aller angeschlossenen Clubs, Vereine und Organisationen
  • deren Helfer, Instrukteure und Fahrtrainer, Sportleiter und Sportwarte, dem Streckeneigentümer und Betreiber, alle angeschlossenen Firmen, sowie deren Mitarbeiter einschließlich Streckenposten und sonstige beauftragte Personen und Firmen
  • Behörden, Servicedienste, Sportwarte und alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden
  • die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen, Firmen und Institutionen
  • außer für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Haftungsverzicht auch dann gilt, wenn Instruktoren mit Teilnehmer-Fahrzeugen fahren (z.B. Vorführfahrten) und wenn Teilnehmer sich in Fahrzeugen des Veranstalters oder anderer Clubmitglieder oder Instruktoren mitnehmen lassen (z.B. Demonstrationsfahrten). Die Teilnehmer verpflichten sich, die Schäden, welche sie während der Veranstaltung auf dem Gelände der Rennstrecke oder bei anderen Teilnehmern bzw. an deren Fahrzeugen verursachen, dem Geschädigten zu ersetzen und direkt mit ihm oder über die eigene Haftpflichtversicherung zu regulieren, sofern eine solche besteht. Ferner stellen die Teilnehmer durch diese Erklärung alle Vorbenannten in vollem Umfang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von den Unterzeichnern verursachten Unfalls oder sonstigen Schadens die Vorbenannten in Mithaftung nehmen.

Durch Abgabe dieser Vertragserklärungen erkennt jeder Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen ohne jede Einschränkung verbindlich an und sie werden mit Abgabe dieser Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gegenüber dem Veranstalter gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die Haftung gegenüber den anderen Teilnehmern bleibt bestehen. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des nationalen Kollisionsrechts als vereinbart. Für sämtliche Streitigkeiten gilt das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart. Von dieser Veranstaltung werden Foto- und/oder Filmaufnahmen (inklusive Ton) angefertigt. Wenn Sie nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, können Sie direkt den/die Fotograf/in oder den/die Kameramann/- frau ansprechen.

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